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Volksbegehren

Volksbegehren „Abberufung des Landtags“

Der Eintragungszeitraum für das Volksbegehren ist vom 14. bis 27. Oktober 2021.

Wichtige Hinweise:

Die Gemeinden verschicken keine amtlichen Benachrichtigungen an die eintragungsberechtigten Personen mit dem Hinweis auf das Volksbegehren und den Eintragungszeitraum.

Eine Eintragung per Brief (wie z.B. Briefwahl bei der Bundestagswahl) ist nicht möglich.

Die Abstimmung erfolgt durch Eintragung im Eintragungsraum.


Bekanntmachungen:

Einsicht ins Wählerverzeichnis

Eintragungsbekanntmachung