Baugebiete
Einbeziehungssatzung Schönau
Fassung vom 16.12.2019
Einbeziehungssatzung Schönau vom 16.12.2019
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Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Interkommunales Gewerbegebiet "In der Au"
Plan und Text und zusammenfassende Erklärung
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Bebauungsplan „Breitenäcker“ in der Fassung vom 28.03.2019
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Bauland im Gärtnereiweg in Schönau
Die Gemeinde Grünenbach hat im Gärtnereiweg in Schönau neue Bauplätze erschlossen. Einige der 19 Grundstücke sind noch nicht verkauft. Die Grundstücke sind zwischen 563 m² und 818 m² groß. Der Baulandpreis im gesamten Gebiet liegt bei 158 € je Quadratmeter. Hinzu kommen von Seiten der Gemeinde noch die Anschlussbeiträge für Wasser und Abwasser. Diese sind per Satzung festgelegt und orientieren sich an der dann gebauten Geschoßfläche. Beim Kauf wird dafür eine Abschlagszahlung von zusammen 10.000 € fällig. Für den Bau eines Passivhauses oder eines Plusenergiehauses (*) gibt die Gemeinde einen Anreiz, in dem sie dafür eine Rückerstattung von 20 €/m² des Kaufpreises gewährt. Die Richtlinien dazu finden sie untenstehend zum Download.
Weiter halten wir uns eine Rücknahmeoption offen, sollte das Objekt nicht innerhalb von fünf Jahren bezugsfertig sein. Auch wollen wir Spekulationsgeschäften vorbeugen und haben das Recht auf eine Nachzahlung, sollte das Haus innerhalb zehn Jahren veräußert werden. Diese Details werden im Kaufvertrag geregelt.
Achtung: Für die noch vorhandenen Restplätze werden derzeit nur Einheimische berücksichtigt!! Der Gemeinderat hat zudem festgelegt, dass ab 2020 pro Jahr nur zwei der Plätze verkauft werden. Die Plätze für 2020 sind bereits vergeben. Der nächste Bewerbungsschluss ist der 31.06.2021. Die Plätze werden dann im Gemeinderat im Juli 2021 vergeben.
Bitte zuerst mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen!!
* Den Standard eines Plus-Energie-Hauses erreichen sie, wenn sie die Vorgaben KfW Effizienzhaus 40 Plus erfüllen und ihr Gebäude in der gesamten Bilanz mehr Energie erzeugt wie verbraucht. Das kann z.B. durch die Installation einer zusätzlichen PV-Anlage erreicht werden.
Achtung: Bitte beachten, es gelten ab dem 1.10.2020 für alle Gebäude, die danach Baubeginn haben, neue Richtlinien.
Hier finden sie alle nötigen und interessanten Unterlagen:
Kontakt:
Gemeinde, Bürgermeister Markus Eugler (Kontaktdaten)
Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Argental (Kontaktdaten)
Bebauungsplan:
Das benötigen sie für eine Bewerbung:
Bitte zuerst mit der Gemeinde Kontakt aufnehmen!!
weitere Infos:
Richtlinien zur Rückerstattung für energieeffizientes Bauen
Anlage I Alt Kriterien für KfW Effizienzhaus 40 / 40 Plus gültig bis zum 30.09.2020
Anlage I Neu Kriterien für KfW Effizienzhaus 40 Plus gültig ab dem 1.10.2020