Richtlinien & Gebühren
Stand: 22.05.2014
1. Die VG Argental gibt ein Bekanntmachungsblatt mit einem amtlichen und einem nichtamtlichen
Teil heraus.
2. Der amtliche Teil beinhaltet ausschließlich die nach gesetzlichen Vorgaben bekannt zu
machenden Vorschriften, Satzungen, Verordnungen usw.
3. Der nichtamtliche Teil, für dessen inhaltliche Richtigkeit auch keine Gewähr übernommen
werden kann (bezüglich Vereinsnachrichten, Werbeanzeigen, Pfarrnachrichten, usw.) beinhaltet
die Informationen aus den Mitgliedsgemeinden, allgemeine Informationen und Hinweise der VG
und die Teile Vereinsnachrichten, Kirchenanzeiger und Werbeanzeigen von Betrieben und
Privatpersonen.
4. Die Informationen und Mitteilungen stammen entweder aus den einzelnen Gemeinden (inhaltlich
hierfür verantwortlich) oder von den jeweiligen Vereinen, Kirchen usw.. Die VG übernimmt hier
keinerlei Verantwortung zu Richtigkeit und Inhalt. Sie geben jeweils die Meinung der Verfasser
wieder und nicht die der VG Argental.
5. Leserbriefe, Kommentare oder damit inhaltsgleiche private oder gewerbliche Anzeigen werden
nicht abgedruckt. Hinweise auf Veranstaltungen in anderen Gemeinden werden grundsätzlich
nicht veröffentlicht. Ausnahmen sind nur möglich, wenn zu den Veranstaltungen ein kulturelles
oder kirchliches Interesse für die Bürger der vier Mitgliedsgemeinden besteht. Der Kauf einer
Privatanzeige ist zulässig.
6. Es gelten folgende Bedingungen für den redaktionellen Teil:
a) Erscheinungsweise wöchentlich, am Donnerstag. Ein anderer Erscheinungstermin kann sich
ergeben, wenn der Donnerstag aufgrund von Feiertagen usw. nicht einhaltbar ist.
b) Die Annahme von Texten, Anzeigen usw. erfolgt immer nur bis Dienstag, 9:00 Uhr. Ein
anderer Annahmetermin wird rechtzeitig bekannt gegeben, wenn dies aus terminlichen
Gründen notwendig ist.
c) Bei der Gestaltung ist zu beachten, dass
a) Möglichst Microsoft Word verwendet wird (wenn Word nicht verfügbar, als
RTF-Datei anliefern). Schriftart: Verdana, Schriftgröße 10
b) Das Bekanntmachungsblatt wird, soweit dies möglich ist, in 2-spaltiger Schreibweise
erstellt. Kleinanzeigen dürfen eine Breite von 8,7 cm nicht überschreiten.
c) Bei Vereinsanzeigen wird das Vereinssignet auf eine maximale Breite von 3 cm bzw. 2
cm Höhe bei Ausnutzung der vollen Spaltenbreite beschränkt. Die Redaktion kann
nichtpassende Signets auf die entsprechende Größe umstellen.
Preisliste:
1. Der Bezug des Mitteilungsblattes und des Newsletters ist kostenfrei möglich.
2. Ein Postversand erfolgt grundsätzlich nicht.
3. Die in der nachstehenden Preistabelle stehenden Gebühren verdoppeln sich für auswärtige
Firmen oder Personen. Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen. Als auswärtig gilt, wer nicht mit
dem Firmenhauptsitz oder Hauptwohnsitz in einer der Mitgliedsgemeinden der VG Argental
gemeldet ist.
4. Die Gebühren betragen:
1-spaltig | 2-spaltig | |
Mindestgebühr (bis 3 cm) | 10,00 € | 20,00 € |
pro angefangenen cm | 3,00 € | 6,00 € |
halbe Seite (DinA5 quer) | 60,00 € | |
ganze Seite (DinA4) | 100,00 € |
Veröffentlichungen von Veranstaltungen der örtlichen Vereinen und Organisationen, nicht jedoch Parteien, werden bis zu der Größe einer halben Seite einmal kostenfrei abgedruckt. Für den einmaligen Abdruck einer ganzen Seite wird eine Gebühr von 60 € erhoben.
5. Ein Abdruck von Werbeanzeigen erfolgt nur im Rahmen des technisch zur Verfügung stehenden
Platzes. Ggf. wird auch eine Veränderung des Anzeigenformates angeboten.
6. Die Anzeigen werden ausschließlich in schwarz-weiß abgedruckt, die Vorlage sollte also so
gestaltet sein, dass eine Wiedergabe in schwarz-weiß möglich ist (z.B. keine einheitlichen
farblichen Hintergründe).
7. Die Kosten für die jeweiligen Anzeigen sind entweder durch Barzahlung oder mittels eines
Lastschriftmandats zu begleichen.