Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Richtlinien & Gebühren

Stand: 22.05.2014

 
1. Die VG Argental gibt ein Bekanntmachungsblatt mit einem amtlichen und einem nichtamtlichen

    Teil heraus.         
2. Der amtliche Teil beinhaltet ausschließlich die nach gesetzlichen Vorgaben bekannt zu

    machenden Vorschriften, Satzungen, Verordnungen usw.         
3. Der nichtamtliche Teil, für dessen inhaltliche Richtigkeit auch keine Gewähr übernommen

    werden kann (bezüglich Vereinsnachrichten, Werbeanzeigen, Pfarrnachrichten, usw.) beinhaltet

    die Informationen aus den Mitgliedsgemeinden, allgemeine Informationen und Hinweise der VG

    und die Teile Vereinsnachrichten, Kirchenanzeiger und Werbeanzeigen von Betrieben und

    Privatpersonen.         
4. Die Informationen und Mitteilungen stammen entweder aus den einzelnen Gemeinden (inhaltlich

    hierfür verantwortlich) oder von den jeweiligen Vereinen, Kirchen usw.. Die VG übernimmt hier

    keinerlei Verantwortung zu Richtigkeit und Inhalt. Sie geben jeweils die Meinung der Verfasser

    wieder und nicht die der VG Argental.         
5. Leserbriefe, Kommentare oder damit inhaltsgleiche private oder gewerbliche Anzeigen werden

    nicht abgedruckt. Hinweise auf Veranstaltungen in anderen Gemeinden werden grundsätzlich

    nicht veröffentlicht. Ausnahmen sind nur möglich, wenn zu den Veranstaltungen ein kulturelles

    oder kirchliches Interesse für die Bürger der vier Mitgliedsgemeinden besteht. Der Kauf einer

    Privatanzeige ist zulässig.         
6. Es gelten folgende Bedingungen für den redaktionellen Teil:         
    a) Erscheinungsweise wöchentlich, am Donnerstag. Ein anderer Erscheinungstermin kann sich

        ergeben, wenn der Donnerstag aufgrund von Feiertagen usw. nicht einhaltbar ist.         
    b) Die Annahme von Texten, Anzeigen usw. erfolgt immer nur bis Dienstag, 9:00 Uhr. Ein

        anderer Annahmetermin wird rechtzeitig bekannt gegeben, wenn dies aus terminlichen

        Gründen notwendig ist.         
     c) Bei der Gestaltung ist zu beachten, dass

         a)    Möglichst Microsoft Word verwendet wird (wenn Word nicht verfügbar, als 

                RTF-Datei anliefern). Schriftart: Verdana, Schriftgröße 10
         b)    Das Bekanntmachungsblatt wird, soweit dies möglich ist, in 2-spaltiger Schreibweise

                erstellt. Kleinanzeigen dürfen eine Breite von 8,7 cm nicht überschreiten.
         c)    Bei Vereinsanzeigen wird das Vereinssignet auf eine maximale Breite von 3 cm bzw. 2

                cm Höhe bei Ausnutzung der vollen Spaltenbreite beschränkt. Die Redaktion kann

                nichtpassende Signets auf die entsprechende Größe umstellen.

 

Preisliste:

 

1. Der Bezug des Mitteilungsblattes und des Newsletters ist kostenfrei möglich.
2. Ein Postversand erfolgt grundsätzlich nicht.
3. Die in der nachstehenden Preistabelle stehenden Gebühren verdoppeln sich für auswärtige

    Firmen oder Personen. Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen. Als auswärtig gilt, wer nicht mit

    dem Firmenhauptsitz oder Hauptwohnsitz in einer der Mitgliedsgemeinden der VG Argental

    gemeldet ist.
4. Die Gebühren betragen:

 

  1-spaltig 2-spaltig
Mindestgebühr (bis 3 cm) 10,00 € 20,00 €
pro angefangenen cm 3,00 € 6,00 €
halbe Seite (DinA5 quer) 60,00 €
ganze Seite (DinA4) 100,00 €

 

Veröffentlichungen von Veranstaltungen der örtlichen Vereinen und Organisationen, nicht jedoch Parteien, werden bis zu der Größe einer halben Seite einmal kostenfrei abgedruckt. Für den einmaligen Abdruck einer ganzen Seite wird eine Gebühr von 60 € erhoben.

 

5. Ein Abdruck von Werbeanzeigen erfolgt nur im Rahmen des technisch zur Verfügung stehenden

    Platzes. Ggf. wird auch eine Veränderung des Anzeigenformates angeboten.

6. Die Anzeigen werden ausschließlich in schwarz-weiß abgedruckt, die Vorlage sollte also so

    gestaltet sein, dass eine Wiedergabe in schwarz-weiß möglich ist (z.B. keine einheitlichen 

    farblichen Hintergründe).

7. Die Kosten für die jeweiligen Anzeigen sind entweder durch Barzahlung oder mittels eines

    Lastschriftmandats zu begleichen.