Änderungen im Ausweiswesen ab 01.01.2021
Änderungen im Ausweiswesen ab 01.01.2021
Ab 01. Januar 2021 wird bundesweit die Gebühr des Personalausweises für Antragssteller ab 24 Jahren von 28,80 Euro auf 37,00 Euro erhöht.
Zum 1. Januar 2021 ändert sich außerdem die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen. Kinderreisepässe, die ab dem 1. Januar 2021 beantragt werden, können nur mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Ebenso wird der Verlängerungsaufkleber für den Kinderreisepass ab 1. Januar 2021 nur mit einer Gültigkeitsdauer von maximal einem Jahr ausgestellt. Die Verlängerung um jeweils ein Jahr ist aber mehrmals möglich.
Die neue Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses entspricht europarechtlichen Sicherheitsstandards (EU-Verordnung Nr. 2252/2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten) und dient dem Schutz der Identität der Kinder.
Gebühren - Ausstellung von Personalausweisen ab 01. Januar 2021 |
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Antragstellende Person ab 24 Jahren |
37,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Antragstellende Person unter 24 Jahren |
22,80 Euro (6 Jahre gültig) |
vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig) |
10,00 Euro |
Gebühren - Ausstellung von Reisepässen und Kinderreisepässen |
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Reisepass antragstellende Person ab 24 Jahren |
60,00 Euro (10 Jahre gültig) |
Reisepass antragstellende Person unter 24 Jahren |
37,50 Euro (6 Jahre gültig) |
Express-Lieferung (72 Stunden) |
Zusätzlich 32,00 Euro |
Kinderreisepass für Kinder bis 11 Jahren |
13,00 Euro (1 Jahr gültig) |
Verlängerung Kinderreisepass |
6,00 Euro |
Bei weiteren Fragen und für die Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne an Frau Psaier.
Telefon: 08384/18-15
E-Mail: