Info aus dem Rathaus
Information zur Grundsteuer ab 01.01.2025
Am 01. Januar 2025 treten aufgrund der Grundsteuerreform die neuen Regelungen zur Grundsteuer in Kraft. Die neuen Grundsteuerbescheide ab 2025 werden aktuell in diesen Tagen den Grundsteuerpflichtigen zugestellt.
Die Grundsteuerhebesätze der einzelnen Gemeinden wurden in der Kalenderwoche 46 im „Blättle“ vom 14.11.2024 amtlich bekanntgemacht.
Warum erhalte ich einen Grundsteuerbescheid?
Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig.
Die neuen Grundsteuer-Bewertungen ab 2025 führte ausschließlich das Finanzamt durch.
Auf Grundlage dieser Grundsteuermessbeträge hat die VG Argental Ihre zu zahlende Grundsteuer ermittelt. Die VG Argental hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Messbetrages.
Bei Einwendungen oder Unstimmigkeiten hierzu wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt unter Angabe Ihres Aktenzeichens.
Warum bekomme ich einen Bescheid, obwohl das Objekt bereits veräußert wurde?
Da Sie zum Zeitpunkt der Bewertung durch das Finanzamt (zum Stichtag 01.01.2022) noch Eigentümer waren. Erfolgte in der Zwischenzeit jedoch ein Eigentümerwechsel, hat diesen das Finanzamt noch nicht nachvollzogen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das zuständige Finanzamt.
Warum muss ich noch für das ganze Kalenderjahr Grundsteuer bezahlen, obwohl die Veräußerung unterjährig erfolgte?
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Jahressteuer und wird nach den Verhältnissen zu Beginn eines Kalenderjahres festgesetzt. Das heißt, auch wenn Sie das Objekt im Laufe des letzten Kalenderjahres veräußert haben, bleiben Sie noch für das restliche Jahr Steuerschuldner. Eine Umschreibung der Grundsteuer auf die neuen Eigentümer erfolgt nach Änderung durch das Finanzamt zum 01.01. des Folgejahres. Hierfür erhalten Sie zu gegebener Zeit entsprechende Bescheide.
Aufgrund erhöhtem Arbeitsaufkommens beim Finanzamt, durch die Bearbeitung der Grundsteuerreform, kann es noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, bis der genannte Vorgang bearbeitet wird. Sollte dies der Fall sein und Fälligkeiten im Jahr 2025 noch abgebucht werden, erhalten Sie diese automatisch mit der Umschreibung bzw. dem Eigentümerwechsel rückerstattet.
Zahlungen der Grundsteuer
Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben bestehen. Bitte vergessen Sie nicht bestehende Daueraufträge entsprechend bei Ihrer Bank abzuändern.
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass die IBAN-Änderungen der Raiba. Westallgäu automatisch umgestellt werden. Eine Mitteilung über die neue IBAN ist nicht erforderlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Die Verwaltung der VG Argental