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Bayerisches Krippengeld

Allgemeine Informationen

Das Gesetz zur Einführung des bayerischen Krippengeldes tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

Vom bayerischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr. Das Krippengeld knüpft an den Besuch einer nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtung oder Tagespflege) an. Alle fünf Kindertageseinrichtungen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Argental erfüllen diese Voraussetzung.

Mit dem Krippengeld werden Elternbeiträge bis zu 100 Euro pro Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern (und nicht bspw. dem Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) getragen werden. Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Es wird nur bis zu einer haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000 Euro gezahlt. Für Mehrkindfamilien wird ein Zuschlag von 5.000 Euro pro weiteres Kind gewährt. Das bayerische Krippengeld wird für Bezugsmonate ab dem 1. Januar 2020 gezahlt.

Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an die Antragsteller. Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld zur Verfügung. Dort gibt es auch Antworten auf häufige Fragen zum Krippengeld.

Ansprechpartner
Kämmerei

Franziska Mayr
Zimmer 12
Telefon (08384) 18 22
Telefax (08384) 18 28

Formulare
Krippengeld